Wissenswertes/6 - Gebäudeenergieausweis

Der GEAK® ist Eigentum der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK). Seine Realisierung
wurde vom Bund und dem Schweizerischen Hauseigentümerverband unterstützt. An
der Ausarbeitung waren - im Auftrag der EnDK - die Arbeitsgruppe GEAK® der Konferenz
Kantonaler Energiefachstellen, die MINERGIE® Agentur Bau und das Institut Energie am Bau
der FHNW beteiligt.
Der GEAK® ist der „Gebäudeenergieausweis der Kantone". Er zeigt auf, wie viel Energie ein
Gebäude im Normbetrieb benötigt. Dieser Energiebedarf wird in Klassen von A bis G in einer
Energieetikette angezeigt. Damit ist eine Beurteilung der energetischen Qualität möglich, die
im Hinblick auf zu erwartende Energiekosten und Komfort mehr Transparenz für Kauf- und
Mietentscheide schafft. Zusätzlich zeigt der GEAK® auch das energetische Verbesserungspotential
von Gebäudetechnik und Gebäudehülle, ähnlich einem energetischen Grobkonzept
auf, und bildet die Grundlage für die Planung von baulichen und gebäudetechnischen
Verbesserungsmassnahmen.

GEAK® werden mit Hilfe eines Online-Tools von zertifizierten Experten erarbeitet. Der Experte
besichtigt das Gebäude, trägt alle relevanten Gebäude- und Energieverbrauchs-Daten ein und
führt eine Berechnung durch.
Der GEAK® kann für Wohngebäude (Ein- und Mehrfamilienhäuser) und für einfache Verwaltungs-
und Schulbauten ausgestellt werden. Andere Gebäudekategorien können nicht abgebildet
werden und benötigen eine individuelle Begutachtung.

Die Berechnungsmethodik des GEAK® ermittelt den Energiebedarf eines Gebäudes mittels
abgefragter Eingabedaten zur Gebäudehülle und zur Haustechnik. Zugrunde liegt ein
SIA380/1-Rechner, d.h. SIA 380/1-konforme Daten können eingelesen werden. Je nach Datengrundlage
können genaueste Daten genaue Resultate liefern. Bei schlechterer Datengrundlage
(ohne Pläne, Bauteilangaben und Verbrauchsdaten) greift der Rechner auf zugrundeliegende
Standardtabellen zurück. Entsprechend genereller wird die Auswertung für das
Gebäude. Die Berechnungsmethodik des GEAK® führt zu einem Vergleich des berechneten
und des effektiv gemessenen Energiebedarfs und zu einer „Korrekturschleife" bei markanter
Abweichung der beiden Werte, die des Fachwissens des Experten bedarf. Durch Anpassung
der Eingabegrössen der Berechnung wird diese mit dem effektiven Bedarf in Übereinstimmung
gebracht.
Das Objekt wird in einer zentralen Datenbank erfasst und dort für mindestens 10 Jahre gespeichert.
Dem Gebäudeeigentümer, der einen GEAK® bestellt, wird ein vierseitiges Dokument in elektronischer
und in Papierform ausgehändigt. Es trägt die Unterschrift des zertifizierten Experten.
Qualifizierte Fachpersonen im Bereich des energieeffizienten Bauens können sich für die Zertifizierung
zum GEAK®-Experten bewerben.
Auf dem Deckblatt des GEAK®-Dokumentes ist die Energieetikette abgebildet, welche die
energetische Klassifizierung des Gebäudes zeigt. In ihr wird der Energiebedarf auf zwei Ebenen
durch die Zuordnung zu einer der sieben Qualitätskategorien A bis G beurteilt. Auf den
Folgeseiten sind Hinweise zu einer möglichen Verbesserung des Gebäudes zu finden.

Kategorien der Energieetikette

Effizienz der Gebäudehülle

Die Effizienz der Gebäudehülle bringt die Qualität des Wärmeschutzes der Gebäudehülle zum
Ausdruck. Diese beinhaltet die Wärmedämmung von Wand, Dach und Boden, aber auch die
Qualität der Fenster, einerseits bezüglich ihres Wärmedämmvermögens und ihrer Dichtigkeit,
andererseits aber auch bezüglich des Sonnenenergiegewinns, den sie bei richtiger Bedienung
ermöglichen. Die Effizienz der Gebäudehülle ist die massgebliche Grösse zur Beurteilung der
Beheizung des Gebäudes.

Gesamtenergieeffizienz

Die Gesamtenergieeffizienz umfasst neben der Heizung auch die weitere Gebäudetechnik,
einerseits für die Wärmeerzeugung inklusive Warmwasser, zusätzlich aber auch den Elektrizitätsbedarf,
soweit er von Einrichtungen des Gebäudes verursacht wird. Mobile Leuchten und
Geräte gehören also nicht dazu. Die eingesetzten Energieträger sind gewichtet: Der Einsatz
erneuerbarer Energien (auch von Umweltwärme mittels Wärmepumpen) führt zu besserer Kategorieneinteilung.

Bezug zu den Minergielabeln

Die Gebäudestandards von MINERGIE® sind im Gebäudeenergieausweis nicht direkt ablesbar.
MINERGIE® ist anders definiert und stellt weitergehende Anforderungen. So wird bei MINERGIE
® eine Lüftungsanlage vorgeschrieben, und es sind Vorgaben bezüglich Komfort und
Wirtschaftlichkeit einzuhalten. Näherungsweise gilt: MINERGIE®-Modernisierungen sind in
der GEAK®-Klasse C oder besser. Neubauten nach MINERGIE® liegen mindestens in Klasse B
und nach MINERGIE-P® in Klasse A. Die Umkehrung gilt aber nicht: Gebäude mit einer
guten GEAK®-Klassierung weisen damit noch nicht MINERGIE®-Qualität auf.

Kat. A
Hervorragende Wärmedämmung mit
Dreifach-Wärmeschutzverglasungen.
Hocheffiziente Gebäudetechnologie für die Wärmeerzeugung
(Heizung und Warmwasser) und die Beleuchtung. Ausgezeichnete Geräte.
Einsatz erneuerbarer Energien.

Kat. B
Neubauten nach den gesetzlichen Anforderungen
müssen die Kategorie B erreichen.
Neubaustandard bezüglich Gebäudehülle und
Gebäudetechnik. Einsatz erneuerbarer Energien
hilft mit.

Kat. C
Bei Altbau: Umfassend sanierte Gebäudehülle.
Umfassende Altbausanierung (Wärmedämmung
und Gebäudetechnik). Meistens mit Einsatz erneuerbare
Energien.

Kat. D
Nachträglich gut und umfassend gedämmter
Altbau, jedoch mit verbleibenden
Wärmebrücken. Ebenso: Neubauten der 80er Jahre.
Weitgehende Altbausanierung, jedoch mit deutlichen
Lücken oder ohne den Einsatz von erneuerbarer
Energie.

Kat. E
Altbauten mit erheblicher Verbesserung
der Wärmedämmung, inkl. neuer Wärmeschutzverglasung.
Altbauten, bei denen einzelne Teile saniert wurden,
z.B. neue Wärmeerzeugung und evtl. neue
Geräte und Beleuchtung.

Kat. F
Gebäude, die teilweise gedämmt sind. Bauten mit höchstens teilweiser Sanierung, Einsatz
einzelner neuer Komponente oder Einsatz erneuerbarer
Energien.

Kat. G
Unsanierte Altbauten mit höchstens lückenhafter oder mangelhafter nachträglicher
Dämmung und grossem Sanierungspotential.
Unsanierte Bauten ohne Einsatz erneuerbarer
Energien, die ein grosses Verbesserungspotential aufweisen.

Ein Neubau, unter Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte, entspricht Klasse B. Gebäude mit
einer weitgehenden Altbausanierung, jedoch mit deutlichen Lücken oder ohne den Einsatz von
erneuerbarer Energie fallen üblicher Weise in die Klasse D. Gebäude, die teilweise gedämmt
wurden sowie einen Einsatz einzelner neuer Haustechnik-Komponenten aufweisen entsprechen
ungefähr Klasse E. Klasse G umfasst alle unsanierten älteren Bestandsgebäude.